20. März 2024

P R E S S E M I T T E I L U N G

Neues Brandenburgisches Hochschulgesetz beschlossen

Studierendenvertretungen sehen Verbesserungen und weitere Nachholbedarfe in dem novellierten Gesetz

Potsdam – Nachdem der Brandenburgische Landtag am heutigen Mittwoch das neue Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) beschlossen hat, sehen Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) und die Studierenden in der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW Studierende) deutliche Verbesserungen, aber auch noch weitere Verbesserungsbedarfe.

Insbesondere auf dem Weg zu einer demokratischeren Hochschule sind aus Sicht der Studierendenvertreter*innen Verbesserungen zu verzeichnen.

„Es ist zu begrüßen, dass Studierende im Rahmen der studentischen Vizepräsidentschaft auch Teil der Hochschulleitung werden. Es ist sehr wichtig, dass hier die studentische Stimme gehört wird und mitentscheidet. Wir hätten uns nur gewünscht, dass nicht ausgerechnet der*die Präsident*in das Vorschlagsrecht für die studentische Vizepräsidentschaft hat. Dieses Recht hätte man den Studierenden überlassen sollen.", so Zoe Rausch, Sprecherin der BRANDSTUVE.

Auch bei den studentischen Beschäftigten (bisher studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte genannt) zeigt sich ein positiver Trend. Es wurden nun auch im Gesetz Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr festgeschrieben.

„Studentische Beschäftigte erhalten so etwas mehr bitter notwendige Planungssicherheit. Schade ist allerdings, dass man hier hinter dem Nachbarland Berlin zurückbleibt, wo zwei Jahre (bzw. vier Semester) Mindestvertragslaufzeit schon lange im Hochschulgesetz festgelegt sind. Hier bleibt Brandenburg als attraktiver Arbeitgeber auch zukünftig hinter der Hauptstadt zurück.", so Marie Pelzer, Sprecherin der GEW Studierenden.

Nicht zuletzt haben soziale Aspekte bei der Novelle des Hochschulgesetzes eine Rolle gespielt. Das Teilzeitstudium wird künftig ohne den Nachweis persönlicher Gründe ermöglicht.

„Wir sind sehr froh, dass das Ministerium hier unserer Forderung gefolgt ist. Damit wird es bspw. Personen mit Kindern, die im Beruf stehen oder die anderen zeitlichen Einschränkungen unterliegen, deutlich leichter gemacht, zu studieren. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um das Studium etwas barriereärmer zu machen.", freut sich Peer Schwiders, ebenfalls Sprecher der BRANDSTUVE.

Insgesamt fällt die abschließende Bewertung der Studierenden gemischt aus.

„Wir sehen in dem beschlossenen Gesetz einerseits echte Verbesserungen für die Studierenden. Allerdings hat man sich gleichzeitig nicht an die ganz großen Themen, wie bspw. eine grundlegende Demokratisierung der universitären Gremien durch die Einführung einer Viertelparität1 herangetraut.", meint Sandro Schulz, ebenfalls Sprecher der GEW Studierenden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Erik Zander

ezander@uni-potsdam.de

0172 6279324

 

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[1] Damit ist die gleiche Anzahl von Vertreter*innen der Studierendenschaft, von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, von Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung sowie der Professor*innenschaft in den Gremien der Hochschule wie bspw. dem akademischen Senat gemeint.

 

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Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) ist die gesetzlich verankerte Landesvertretung der Studierendenschaften. Sie vertritt die ca. 50.000 Studierenden des Landes.

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Brandenburg vertritt knapp 9.000 Studierende, Pädagog*innen und Wissenschaftler*innen und ist die Bildungsgewerkschaft im deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Zur Gruppe der GEW Studierenden gehören alle Studierenden der GEW Brandenburg.