++++ INFO ++++
Fast alle Beschäftigten an deutschen Hochschulen fallen unter tarifvertragliche Regelungen und haben das Recht einen eigenen Personalrat zu wählen. Fast alle. Für den überwiegenden Teil der knapp 400.000 Studierenden, die als Hilfskräfte und Tutor*innen an den Hochschulen beschäftigt sind, werden diese Mindeststandards der Arbeitnehmer*innenrechte nicht umgesetzt. Dies bedeutet konkret schlechtere Bezahlung, nicht realisierten Urlaubsanspruch und häufig keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dazu kommen kurze Vertragslaufzeiten, die durch Aneinanderreihung von befristeten Verträgen für weitere existentielle Unsicherheit sorgen. Unsichere Arbeitsbedingungen sind damit die bittere Normalität für Studentische Beschäftigte.
Dabei handelt es sich bei Studentischen Beschäftigten inzwischen um eine tragende Säule des wissenschaftlichen Betriebs. Sei es bei der Unterstützung von Forschung und Lehre, durch lehrveranstaltungsbegleitende Unterstützungsangebote, durch Tätigkeiten in der Verwaltung und den Bibliotheken oder beim Korrigieren von Klausuren – so vielseitig die Tätigkeiten sind, so wichtig sind sie für das Funktionieren der Abläufe an den Hochschulen. Gerade während der Corona-Pandemie zeigt sich umso deutlicher, wie sehr der (digitale) Hochschulbetrieb auch von ihnen abhängt.
Kurz um: Wir Studentische Beschäftigte sorgen mit dafür, dass der Laden überhaupt läuft. Auch wir haben das Recht auf gute Arbeitsbedingungen und tarifliche Absicherung – ohne Ausnahme!