Der Brandenburger Dialogprozess „Gute Arbeit in der Wissenschaft“

Am 31. August 2020 fiel der Startschuss für den auf zwei Jahre angelegten Dialogprozess zum Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“. Die Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) beginnt hiermit, ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrages der seit letzten Jahr amtierenden rot-schwarz-grünen Regierung Brandenburgs umzusetzen.

Die Auftaktveranstaltung diente einer generellen Vorstellung des Prozesses und der Themenfelder und eines ersten Kennenlernens der einzelnen Gruppen und deren Positionen.

Wer nimmt am Dialogprozess teil?

Beteiligt sind zahlreiche im Bereich der Hochschulen agierende Gruppen. Zunächst seien hier die Vertretungen der einzelnen Statusgruppen genannt: die Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe), die Personalvertretungen von Universitäten und Fachhochschulen sowie je eine Vertretung der Hochschullehrkräfte von Universitäten, Fachhochschulen und der Juniorprofessuren. Dazu kommt die Gruppe der Lehrbeauftragten, deren prekäre Situation seit Jahren für Kritik sorgt. Eine starke Stimme bündelt sich zudem durch die Vertretungen der Gewerkschaften GEW und ver.di und der Kampagne „Frist ist Frust“. Weiterhin sind die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten, die Hauptschwerbehindertenvertretung, die Leitungen der einzelnen Hochschulen und das MWFK vertreten.

Wie ist der Prozess strukturiert?

Thematisch befasst sich der Prozess mit seit Jahren herrschenden Schieflagen an den Hochschulen. Die hohen Befristungsquoten (bis zu 93%), Zunahme von Hochdeputatsstellen, Defizite bei der Ausgestaltung studentischer Beschäftigungsverhältnisse und mangelnde Planbarkeit bei Karrierewege seien einige hier eingangs genannte Punkte. Der auf zwei Jahre angelegte Prozess soll nach den Ideen des MWFK im Sommer 2022 in einem Abschlussdokument münden, das der Öffentlichkeit präsentiert werden kann. Bis dahin finden in einem 8-Wochen-Rhythmus Arbeitsgruppensitzungen statt. Jede Sitzung soll sich mit Teilaspekten des Themenkatalogs auseinandersetzen und über Probleme und Lösungen diskutieren. Das bisher geplante Vorgehen sieht für die nächsten drei Arbeitsgruppensitzungen folgende Verteilung vor:

  • Sitzung zur Aufgabengerechten Personalstruktur am 08. Oktober,
  • Sitzung zur Nachhaltigen Personalentwicklung am 17. Dezember,
  • Sitzung zur Arbeitsorganisation am 11. Februar.

Inwieweit diese Themen in späteren Sitzungen erneut auf die Tagesordnung kommen oder mit Ergebnissen der einzelnen Sitzungen generell und in den nachfolgenden Sitzungen umgegangen wird blieb ungewiss.

Was sind die Ziele?

Die Ergebnisse des Prozesses sollen zum einen in die Umsetzung des Zukunftsvertrages Studium und Lehre (ZuSL) und zum anderen in die Novellierung des BbgHG einfließen. Hierzu bekannte sich das Ministerium bereits in der Verpflichtungserklärung des ZuSL und strebt eine Aktualisierung dieser Erklärung nach dem Prozess im Jahr 2023 an.

Was fordern wir?

Der Aufbau von mehr Dauerstellen an unseren Hochschulen ist eine der zentralen Forderungen. Immer häufiger wurden und werden Daueraufgaben von befristet Beschäftigten wahrgenommen. Auch der Versuch der Hochschulleitungen, durch den Ausbau von Beschäftigten mit Hochdeputatsstellen mehr Aufgaben durch weniger Personal abzudecken, muss gestoppt werden. Daher müssen die Mittel aus dem ZuSL zielgerichtet auf den Ausbau von Dauerstellen gerichtet werden.

Das Personalvertretungsgesetz, in dem nun endlich auch in einem ersten Schritt studentische Beschäftigte als eigene Statusgruppe aufgenommen wurden, muss jetzt auch auf deren Lebensrealität angepasst werden.

Mit Blick auf die Novellierung des BbgHG kommen weitere zahlreiche Forderungen dazu, nicht zuletzt eine stärkere Demokratisierung und Transparenz an den Hochschulen.

Wie geht’s weiter?

Bis zur ersten Arbeitsgruppensitzung erstellt das MWFK ein digitales Informations- und Beteiligungstool, auf dem Ergebnisse festgehalten und einzelne Sitzungen vor- und nachbereitet werden können. Bereits hier und im gesamten Prozess sollten wir darauf achten, dass es ebenso auch entsprechende transparente Beteiligungsmöglichkeiten für alle Hochschulangehörige und Interessierte gibt.

Dieser Prozess ist eine große Möglichkeit, endlich wesentliche Verbesserungen im Wissenschafts- und Hochschulsystem vorzunehmen. Wir müssen klare Kante gegenüber den Hochschulleitungen und dem MWFK zeigen und unsere Forderungen mit Nachdruck durchsetzen, wie wir es bereits auch schon in der Vergangenheit taten, und diese Chance nutzen, eine echte Veränderung herbeizuführen.

Author

Erik Zander,
Landesausschuss der Studierenden
der GEW Brandenburg

Material zur Auftaktveranstaltung

Präsentation Dialogprozess "Gute Arbeit" des MWFK

"Frist ist Frust"-Proteste vor dem Brandenburgischen Landtag in Potsdam; Foto: Kai Herschelmann